3. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt D.________ Bern, 29. Oktober 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Die Gerichtsschreiberin: Peng