Sie wurde am 25. September 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 stellte die Staatsanwaltschaft der Beschuldigten in Aussicht, dass sie zur Behandlung der Anzeige zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde (vgl. E. 1.2 und E. 1.3 oben). Damit ist klar, dass die Staatsanwaltschaft die entsprechende Anzeige zur Kenntnis genommen hat und sie prüfen wird.