Mit Eingabe vom 11. Oktober 2019 (Postaufgabe am selben Tag) gelangte die Beschwerdeführerin an die Beschwerdekammer in Strafsachen. Sie betitelte ihre Eingabe als «(Rechtsverweigerungs- und Verzögerungs-)Beschwerde» und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. September 2019 sei in allen Teilen aufzuheben. 2. Der Strafbefehl BM 19.28061 vom 15. Juli 2019 sei ebenfalls in allen Teilen aufzuheben; beides unter der Verpflichtung, meine Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche neu zu regeln;