1.3 Mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 übermittelte die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige, welche sinngemäss als Ausstandsgesuch interpretiert werden könne, zur Stellungnahme und zur Weiterleitung zuhanden der Beschwerdekammer an die Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft stellte in Aussicht, dass die Beschuldigte zur Behandlung der Anzeige zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde. 1.4 Mit Eingabe vom 11. Oktober 2019 (Postaufgabe am selben Tag) gelangte die Beschwerdeführerin an die Beschwerdekammer in Strafsachen.