5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwalt Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwalt D.________