beides unter der Verpflichtung, meine Entschädigungs- und Genugtuungsansprüche neu zu regeln; 3. Meine Strafanzeige vom 18. Mai 2019 (recte: 25. Mai 2019) sei für erheblich zu erklären und die zuständige Staatsanwaltschaft zu verpflichten, ein Strafverfahren zu eröffnen; 4. Meine Strafanzeigen vom 15. und 16. September 2019 seien ebenfalls für erheblich zu erklären • unter der Verpflichtung, die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung der angezeigten Vergehen zu beauftragen