4. Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschuldigten 1, Rechtsanwalt B.________, wird eine Entschädigung für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 1‘862.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschuldigten 2, Rechtsanwalt D.________, wird eine Entschädigung für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren in der Höhe von CHF 2‘054.90 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.