2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Diese Kosten sind vorläufig vom Kanton Bern zu tragen. Der Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Dem unentgeltlichen Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt H.________, wird eine Entschädigung von CHF 2‘628.75 (inkl. Auslagen) ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die Entschädigung von CHF 2‘628.75 zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.