So begleitete sie die Beschuldigten jeweils zu den Fahrzeugkäufen, weil sie sicher sein wollte, dass sie auch für den vollen Betrag Autos kauften (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 15. August 2017, Z. 358 ff.). Auch der Sozialabklärungsbericht der Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde Biel vom 17. November 2015 bestätigt, dass die Beschwerdeführerin in Bezug auf die sonstigen finanziellen und administrativen Angelegenheiten