Zumal sie verneinen musste, dass die Beschuldigten jemals solche seriösen Geschäfte gemacht hatten (Z. 183 ff.). Auf Frage der Staatsanwaltschaft, was die Beschuldigten in der Zeit von der ersten Schenkung bis zum Vertragsschluss für den Mercedes Benz Sprinter (Zeitraum Juli 2013 bis Juli 2014) durch Hausreinigungen und Messerschleifen verdient hätten, sagte die Beschwerdeführerin aus, die Beschuldigten hätten ihr auf Nachfrage gesagt, dass sie Hausieren gegangen seien, aber nichts gewesen sei. Sie hätten ihr gesagt, dass sie nicht einmal mehr Einkäufe hätten tätigen können (Z. 401 ff.).