6 9. Aus den Aussagen der Beschwerdeführerin ergibt sich, dass sie bereits in der Zeit, als sie beim Beschuldigten 1 lebte, die Sachen bezahlte, da er und seine Frau quasi kein Geld hatten. Der Beschuldigte sei während dieser Zeit (vier Monate) zweimal arbeiten gegangen, um eine Maschine zu machen. Er habe Ergänzungsleistungen erhalten, um den Zins und die Krankenkasse zu bezahlen. Der Beschuldigte 3 habe im Schloss gearbeitet und monatlich CHF 1‘000.00 erhalten. Diese Stelle habe er aber dann verloren.