Es sei dann aber nichts zurückgekommen (Z. 436 ff.). Es sei ihr bewusst gewesen, dass sie für die ganzen Rückzahlungen mit diesen Raten lange auf das Geld gewartet hätte. Er habe ihr aber gesagt, dass es bald mehr Geld geben würde (Z. 441 ff.). Zudem ergibt sich aus den Bankauszügen, dass die Beschwerdeführerin regelmässig hohe Summen von ihrem Konto in bar abhob. Zumindest teilweise ist unbestritten, dass dieses Geld den Beschuldigten zukam.