_ vom 26. Juli 2014 betreffend Kauf zweier Wohnwagen zum Preis von CHF 34‘000.00 bzw. 40‘000.00 bei den Akten. Diese Summen wurden ebenfalls von der Beschwerdeführerin bezahlt. Auf Frage der Staatsanwaltschaft, wieso sie im 2014 die Zahlungen für den Umtausch bzw. den Neukauf der Wohnwagen gemacht habe, sagte die Beschwerdeführerin aus, sie habe gedacht, sie hätte so Unterlagen, dass sie dies der Bank bezahlt gehabt habe. Sie (die Beschuldigten) hätten ja gesagt, dass sie ihr das Geld wieder