Ohne in der Schweiz herumzureisen, hätten sie nicht arbeiten können. Also hätten sie ihr kein Geld zurückgeben können, wenn sie nicht nochmals Geld gegeben hätte (Einvernahme vom 27. April 2016, Z. 47 ff.). Im Juni 2015 habe der Beschuldigte 1 wieder CHF 20‘000.00 gewollt. Er habe gesagt, dass der Wohnwagen des Beschuldigten 2 zu schwer sei für sein Auto. Er brauche einen leichteren Wohnwagen. Sie habe dem Beschuldigten 1 gesagt, dass sie selbst kein Geld mehr habe und noch Steuern zahlen müsse. Der Beschuldigte 1 habe gesagt, dass sie zu den Fahrenden gehöre und keine Steuern zahlen müsse (Z. 54 ff.).