Der Beschuldigte 2 habe auch ein Auto für CHF 36‘000.00 gekauft. Der Beschuldigte 1 habe ihr gesagt, sie erhalte das Geld wieder zurück bzw. er schaue, dass der Beschuldigte 2 ihr das Geld zurückgebe. Er habe gemeint, dass er während dem Reisen, anfangs 2015, arbeiten wolle, um das Geld zu verdienen, welches sie zurückerhalten würde (Einvernahme vom 27. April 2016, Z. 35 ff.). Sie habe die Autos bezahlt, weil die Beschuldigten ihr gesagt hätten, dass sie die Autos benötigen würden, um die Wohnwagen zu ziehen. Ohne in der Schweiz herumzureisen, hätten sie nicht arbeiten können.