Alle, damit meine sie die drei Beschuldigten und die Ehefrau des Beschuldigten 2, hätten ihr gesagt, dass sie ihr das Geld für die Wohnwagen zurückzahlen würden. Ihr Wohnwagen habe CHF 26‘950.00 gekostet, weshalb sie zu einem Betrag von CHF 108‘000.00 geschädigt sei (Einvernahme vom 27. April 2016, Z. 27 ff.). Gegen Ende des Jahres 2014 habe der Beschuldigte 1, kurz nachdem sie ihre Wohnung verkauft gehabt habe, wieder wegen Geld für Autos gefragt. Sie habe ihm CHF 42‘000.00 gegeben. Der Beschuldigte 2 habe auch ein Auto für CHF 36‘000.00 gekauft.