8. 8.1 Gemäss den Aussagen der Beschwerdeführerin kam es im Juni 2014, Ende 2014 sowie im Jahr 2015 zu weiteren Fahrzeugkäufen und Zuwendungen. Die Beschwerdeführerin sagte aus, im Juli 2014 hätten sie in Chur vier Wohnwagen für einen Gesamtbetrag von CHF 135‘000.00 bestellt. Einen Wohnwagen habe sie bar für den Beschuldigten 3 bezahlt. Die anderen drei Wohnwagen mittels Banküberweisung. Alle, damit meine sie die drei Beschuldigten und die Ehefrau des Beschuldigten 2, hätten ihr gesagt, dass sie ihr das Geld für die Wohnwagen zurückzahlen würden.