Der Beschuldigte 2, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________ und die Beschuldigten 1 und 3, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________ bzw. Rechtsanwalt F.________ liessen sich teilweise innert verlängerter Frist am 4. November 2019 bzw. am 22. sowie 25. November 2019 vernehmen und beantragten allesamt die Abweisung der Beschwerde. In ihrer Replik vom 6. Januar 2020 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest.