Die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt H.________, reichte am 8. Oktober 2019 Beschwerde ein und beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Strafuntersuchung auf den Tatbestand des Betruges und des gewerbsmässigen Betruges auszudehnen, der Beschwerde sei bezüglich der Rechtshängigkeit der geltend gemachten Zivilforderungen die aufschiebende Wirkung zu gewähren und ihr sei für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Beiordnung von Rechtsanwalt H.___