1. Am 23. September 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die drei Beschuldigten wegen Erpressung, evtl. Nötigung und Verleumdung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin ein. Die Verfahrenskosten wurden den drei Beschuldigten anteilsmässig auferlegt. Die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt H.___