Die im Nachgang zur Meldung getätigten Vorermittlungen (Edition des Stromverbrauchs) wurden bezüglich der gesamten Liegenschaft und nicht nur betreffend die Wohnung des Beschwerdeführers getätigt. Auch wenn die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Stromverbrauch zu einem vagen Verdacht gegenüber dem Beschwerdeführer geführt hatten, wurde der anschliessend an die Edition erlassene Hausdurchsuchungsbefehl ebenfalls auf die gesamte Liegenschaft und – nach wie vor – gegen unbekannte Täterschaft ausgestellt.