_ gemeldet. Hinsichtlich Örtlichkeit habe er mitgeteilt, dass der Geruch aus südlicher Richtung unterhalb der Strasse (E.________) komme, wobei etwa sieben verschiedene Domizile und noch mehr Wohnungen in Frage kämen. Er habe bei der Polizei nie jemanden namentlich beschuldigt oder verdächtigt, sondern nur die besagte Region gemeldet. Woher der Geruch genau stamme, habe er nicht feststellen können. Gestützt auf seine Meldung habe die Polizei in G.________ Ermittlungen und Nachforschungen getätigt, wobei ihm nicht bekannt sei, wie sie auf das Domizil des Beschwerdeführers gekommen seien.