Marihuana sei aber nicht gefunden worden, er könne sich auch nicht vorstellen, wieso ihn jemand deswegen beschuldigt habe. Er konsumiere seit 15 Jahren kein Marihuana mehr. Durch die Anschuldigung von A.________ habe er Aufträge aus dem Dorf verloren, einen genauen Betrag oder genaue Aufträge könne er aber nicht beschreiben. Weitere Abklärungen hinsichtlich des Vorwurfs der Verleumdung wurden seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht getätigt. Am 26. September 2019 erfolgte die Nichtanhandnahme des Verfahrens, wogegen sich der Beschwerdeführer zur Wehr setzt.