Festgestellt wurde jedoch im Untergeschoss der Liegenschaft eine Druckerei, deren Geräte den erhöhten Stromverbrauch erklärt haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft am 17. Juli 2018 verfügt hatte, dass die bisher gegen unbekannte Täterschaft geführte Strafuntersuchung gegen den Sohn des Beschwerdeführer weitergeführt werde, erliess sie am 9. August 2018 gegen diesen einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung). Dieser wuchs unangefochten in Rechtskraft. Im Mai 2019 meldete sich der Beschwerdeführer auf der Polizeiwache in G.____