Den edierten Stromrechnungen zufolge gab es an der fraglichen Liegenschaft zwei Stromzähler bzw. Rechnungsadressen, lautend auf den Beschwerdeführer und einen Herrn F.________. Da die auf den Beschwerdeführer lautenden Stromrechnungen im Vergleich zu denjenigen von F.________ auffällig hoch waren, ordnete die Staatsanwaltschaft am 12. Juni 2018 eine Hausdurchsuchung der Liegenschaft am E.________ (Weg) an. Anlässlich der Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers wurden zwei Minigrip Amphetamin sichergestellt, die dem Sohn des Beschwerdeführers zugeordnet werden konnten.