Daraufhin wurde eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen unbekannte Täterschaft eröffnet und der Stromverbrauch der genannten Liegenschaft erhoben (Eröffnungs- und Editionsverfügung vom 25. Mai 2018). Den Strafakten des Verfahrens BM 18 23235 lässt sich nicht entnehmen, wer der Melder gewesen ist. Den edierten Stromrechnungen zufolge gab es an der fraglichen Liegenschaft zwei Stromzähler bzw. Rechnungsadressen, lautend auf den Beschwerdeführer und einen Herrn F.___