3. Laut Akten des Verfahrens BM 18 23235 meldete ein Bürger der Gemeinde D.________ am 21. April 2018 bei der Kantonspolizei in G.________, dass er im Bereich der Liegenschaft am E.________ (Weg) in D.________ (Ort) öfters Mari- huana-Geruch wahrnehmen würde (Anzeigerapport vom 27. Juni 2018, auch zum Folgenden). Daraufhin wurde eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen unbekannte Täterschaft eröffnet und der Stromverbrauch der genannten Liegenschaft erhoben (Eröffnungs- und Editionsverfügung vom 25. Mai 2018).