2 halten, dass die Beschwerdekammer lediglich zu prüfen hat, ob die Staatsanwaltschaft zu Recht auf eine Eröffnung einer Strafuntersuchung verzichtet hat. Schadenersatzforderungen sind in diesem Stadium des Verfahrens nicht von Bedeutung, weshalb auch nicht darauf eingegangen zu werden braucht, ob es sich überhaupt um eine Zivilforderung handeln würde.