2 Die verdächtige C.________ wurde [am] 08.10.2018 zur Angelegenheit befragt. Diese gab an, seit dem Umzug am 25.05.2018 sei sie nie mehr in der Wohnung von B.________ gewesen und habe zur Wohnung auch keinen Schlüssel mehr. Sie habe mit den Anrufen nicht[s] zu tun.