1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten sind. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Rechtsbeistands der Straf- und Zivilklägerin, Rechtsanwalt D.________, wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 1‘612.30 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt D.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.