___) inklusive Ladekabel und Tasche sichergestellt werden. Mit Schreiben vom 8. Mai 2019 (in den Verfahrensakten abgelegt unter dem Faszikel Durchsuchungen/Beschlagnahmungen) stellte die Staatsanwaltschaft in Aussicht, das Verfahren betreffend diesen Laptop nicht an die Hand zu nehmen und den Laptop an den letzten Besitzer, den Beschwerdeführer, herauszugeben. Mit gleichem Schreiben wurde den Parteien Frist gesetzt, um zum geplanten Vorgehen Stellung zu nehmen. Am 25. Juni 2019 wurde den Parteien nach durchgeführten Abklärungen erneut Frist nach Art.