3. Die Straf- und Zivilklägerin erstattete am 10. Januar 2019 auf der Polizeiwache H.________ wegen diverser Delikte Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer. Während des Verfahrens brachte sie vor, er habe ihr einen Laptop entwendet. Anlässlich der Hausdurchsuchung am Wohnort des Beschwerdeführers, dem Asyldurchgangsheim G.________, konnte am 21. Januar 2019 ein Laptop der Marke Lenovo (Seriennummer E.________) inklusive Ladekabel und Tasche sichergestellt werden.