Er kann jedoch nicht mittels Beschwerde die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Diese Frage soll ja gerade dem Zivilrichter zugewiesen werden und muss Gegenstand des Zivilverfahrens zwischen den Ansprechern bleiben (so auch GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, 2010, N 132 und 140; vgl. auch Ur-