382 Abs. 1 StPO). Der Beschwerdeführer ist aufgrund der ihm von der Staatsanwaltschaft zugewiesenen Klägerrolle im anzuhebenden Zivilverfahren grundsätzlich beschwert und hat damit ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 14 244 vom 16. Dezember 2014 hielt die Beschwerdekammer in E. 2 fest: Er kann jedoch nicht mittels Beschwerde die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen.