Insgesamt sind die Aussichten für den Beschwerdeführer bei einem Verbleib in der Schweiz eher schlecht. Angesichts der Möglichkeit, sich aufgrund der ausländischen Staatsbürgerschaften und der guten Beziehungen zu den USA und der Dominikanischen Republik in einem dieser Länder niederlassen zu können und die Probleme hierzulande hinter sich zu lassen, ist stark davon auszugehen, dass er sich der Strafdurchsetzung entziehen würde, wenn er sich in Freiheit befände. Der Beschwerdeführer übergab zwar anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. September 2019 seinen amerikanischen und den schweizerischen Reisepass dem Regionalgericht (pag. 763).