Mit Beschluss vom 23. September 2019 bestimmte das Regionalgericht in der Sache was folgt: 1. Das Haftentlassungsgesuch von A.________ wird abgewiesen. 2. Die Sicherheitshaft wird angeordnet und die beschuldigte Person wird in Sicherheitshaft versetzt. A.________ verbleibt wie bisher im vorzeitigen Strafvollzug. 3. Die Haftdauer wird beschränkt auf 3 Monate, d.h. bis am 23.12.2019.