Bei dieser Ausgangslage (öffentliche Gaststätte) darf von einem Verdacht auf gewerbsmässige Tatbegehung geschlossen werden, zumal die Polizei pro Gerät von einem durchschnittlichen monatlichen Reingewinn von CHF 5‘000.00 auszugehen scheint (Berichtsrapport vom 5. August 2019 S. 2). Ob sich der Verdacht auf gewerbsmässige Tatbegehung erhärten lässt, zeigt sich erst im Lauf der Ermittlungen. Die gerügte Hausdurchsuchung diente denn auch zur Aufklärung dieses gegenüber dem Beschwerdeführer erhobenen Vorwurfs. Damit steht fest, dass die sichergestellten Gegenstände zur Aufklärung einer schweren Straftat dienen.