Angeblich sollen laut Ausführungen des Beschwerdeführers die PC-Stationen vor seinem Eintreffen ebenfalls bereits sichergestellt und die Gäste angehalten und befragt worden sein. Angesichts der zeitlichen Verhältnisse (Beginn der Polizeiaktion um 16.25 Uhr und Beginn der mit angeblicher Einwilligung erfolgten Durchsuchung um 18.30 Uhr [vgl. Durchsuchungsprotokoll]) mag dem so sein, braucht jedoch nicht abschliessend geklärt zu werden.