Dies soll kurz nach dem Anruf beim Beschwerdeführer – vermutungsweise durch diesen über einen externen Zugriff – geschehen sein. Vor diesem Hintergrund steht fest, dass die Durchsuchung (zumindest des der Öffentlichkeit zugänglichen Raums [Gaststube]) bereits vor dem Eintreffen des Beschwerdeführers begonnen hat. Angeblich sollen laut Ausführungen des Beschwerdeführers die PC-Stationen vor seinem Eintreffen ebenfalls bereits sichergestellt und die Gäste angehalten und befragt worden sein.