Abgesehen davon lässt sich dem Berichtsrapport vom 5. August 2019 (S. 1 f.) und dem Anzeigerapport vom 25. August 2019 (S. 4) entnehmen, dass die Polizei noch vor dem Eintreffen des Beschwerdeführers am Gerät 2 zwecks Beweissicherung eine Wette für CHF 10.00 platziert hat. Bevor sie an weiteren Geräten Wetten platzieren konnte, soll die Verbindung zum Wettanbieter unterbrochen worden sein. Dies soll kurz nach dem Anruf beim Beschwerdeführer – vermutungsweise durch diesen über einen externen Zugriff – geschehen sein.