244 StPO), soll der Eingriff in das Grundrecht doch mess- und kontrollierbar sein. Der schriftliche Befehl – oder an dessen Stelle eine entsprechende mündliche Information – steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen die Hausdurchsuchung zulässig ist. Mit ihm können zum einen unzulässige «Fishing Expeditions» verhindert werden. Zum anderen wird der betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt, die Durchführung der Massnahme zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einwände zu erheben.