244 StPO). Vor diesem Hintergrund geht die Beschwerdekammer mit dem Beschwerdeführer einig, dass die Kontrolle und die Durchsuchung einer öffentlich zugänglichen Gaststätte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Eine solche findet sich zum einen in der StPO. Zum anderen ermächtigen aber auch andere Gesetze wie das eidgenössische Geldspielgesetz (BGS) oder das kantonale Gastgewerbegesetz (GGG; BSG 935.11) ihre Aufsichts- und Kontrollbehörden, Betriebe einer Kontrolle zu unterziehen (Art. 108 Abs. 1 Bst. c BGS; Art. 23 Abs. 2 GGG). Gemäss Art.