….» steht die Unterschrift des Beschwerdeführers. Sichergestellt wurden u.a. sämtliche Wettstationen, Quittungen und Wettscheine sowie Bargeld (Noten- und Hartgeld von mehreren tausend Franken). Der Beschwerdeführer wurde ebenfalls vor Ort befragt. Nachdem er ausdrücklich auf seine Rechte (Aussage- und Mitwirkungsverweigerung sowie Beizug einer Verteidigung) aufmerksam gemacht worden war und über seine Funktion im Club Auskunft gegeben hatte, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.