Nach telefonischer Kontaktaufnahme begab er sich dann aber ebenfalls dorthin. Im Club angekommen, soll er von einem Polizeibeamten über die rechtlichen Möglichkeiten informiert worden sein, worauf er – laut Polizei – in eine formlose Hausdurchsuchung eingewilligt habe. Dem entsprechenden Durchsuchungsprotokoll kann entnommen werden, dass die Durchsuchung mit Einwilligung des Beschwerdeführers erfolgt sein soll. Unter der Zeile «Mit Einwilligung von ….» steht die Unterschrift des Beschwerdeführers.