3 fen worden, welche einer Kontrolle unterzogen worden seien. Mit den Personen, welche an den PC-Stationen gesessen seien, sowie mit denjenigen, welche Wettscheine auf sich getragen hätten, seien noch vor Ort Einvernahmen durchgeführt worden. Die meisten Personen hätten dabei angegeben, dass sie im Club Sportwetten getätigt hätten. Dem Anzeigerapport kann ferner entnommen werden, dass der Beschwerdeführer beim Eintreffen der Kantonspolizei nicht im Club gewesen war. Nach telefonischer Kontaktaufnahme begab er sich dann aber ebenfalls dorthin.