3. Dem vorliegenden Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer Information, wonach im Club C.________ mehrere PC-Stationen stehen würden, auf denen Sportwetten platziert werden könnten, nahm die Kantonspolizei Bern am 25. April 2019 eine Kontrolle und Durchsuchung des Club C.________ vor. Laut Anzeigerapport vom 28. August 2019 seien nach Eintreffen im Club acht PC-Stationen festgestellt worden. An sieben davon seien Personen gesessen und hätten Sportwetten platziert. Insgesamt seien 14 Personen angetrof-