Gleichzeitig verwarf sie in der Begründung der Beschlagnahmeverfügung die Einwände der von Rechtsanwalt B.________ am 28. Mai 2019 vorgebrachten Einwände und schloss auf Rechtmässigkeit der durchgeführten Durchsuchung und Verwertbarkeit der sichergestellten Beweise. Am 4. Oktober 2019 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde gegen die Verfügung vom 19. September 2019 ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 19. September 2019 sei aufzuheben.