SR 935.51). Konkret wird ihm die Durchführung, die Organisation oder das Zur-Verfügung-Stellen von Grossspielen (Sportwetten) ohne entsprechende Bewilligung vorgeworfen, evtl. gewerbs- und bandenmässig begangen (Art. 130 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 BGS). Ebenfalls am 19. September 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände. Gleichzeitig verwarf sie in der Begründung der Beschlagnahmeverfügung die Einwände der von Rechtsanwalt B.____