Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. September 2019 (BM 19 37304) Erwägungen: 1. Am 25. April 2019 führte die Kantonspolizei Bern im Club C.________ eine Durchsuchung durch, in deren Rahmen Wettstationen, Wettscheine sowie Bargeld sichergestellt und anwesende Personen befragt worden sind. Der Betriebsinhaber, A.________, kam nach telefonischer Kontaktaufnahme ebenfalls in den Club. Am 28. Mai 2019 wandte sich A.________ via seine Rechtsvertretung, Rechtsanwalt B.__