Der Gesuchsgegner konnte plausibel darlegen, wie es dazu gekommen ist. Ihm kann mit Blick auf dieses gerichtsinterne Missverständnis kein Fehlverhalten oder gar ein willkürliches Verhalten zum Vorwurf gemacht werden, woraus der Anschein von Parteilichkeit oder Befangenheit resultieren könnte. Der Gerichtssekretär hat nicht eigenständig über einen Beweisantrag entschieden und eine Beweisverfügung verfasst, sondern eine Aussage des Gesuchsgegners falsch verstanden. Es ist gang und gäbe und nicht zu beanstanden, wenn Sekretariatsmitarbeiter (und Gerichtsschreiber) bei der Instruktion mithelfen und dabei eigene Überlegungen anstellen.